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- Artikel-Nr.: P139823
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Kurzinfo: Dreifunktions-Kabelleuchte mit Steckdose und Schlagschutz Leuchte Beleuchtung Kennzeichenbeleuchtung Kennzeichen Lampe Licht Anhänger Anhängerbeleuchtung
Anhängerbeleuchtung komplett verkabelt inklusive Stecker, Steckdose, Kennzeichenschild, Dreieckrückstrahler und Leuchtmittel
Technische Daten:
- 2 x Blink-Brems-Schlussleuchte mit einseitiger integrierter Kennzeichenbeleuchtung,
- mit E-Zulassung (E20)
- Anschlusskabel ca. 7,5 m
- Verbindungskabel ca. 2,2 m
- 7-poliger Stecker
- 7- polige Steckdose
- Kennzeichenschild
- 2 Pendelhalter mit Dreieckrückstrahlern
- Kennzeichenbeleuchtung leuchtet nach unten
- Schlagschutz an beiden Rückleuchten
Abmessungen der Schlussleuchte 99 x 93 x 48mm (B/H/T)
Der Lochabstand für die Befestigung beträgt 40mm.
Achtung:
Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen sind nur für Leichtkrafträder sowie für Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
von nicht mehr als 40 km/h und Anhänger mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,
wenn diese mit einem Geschwindigkeitsschild für die betreffende Geschwindigkeit gekennzeichnet sind, zuzuteilen.
Gemäß StVZO § 53 müssen Anhänger mit 2 dreieckigen roten Rückstrahlern ausgerüstet sein.
Gemäß StVZO § 53d müssen Anhänger mit einer Nebelschlussleuchte ausgerüstet sein.
Anhängerbeleuchtung komplett verkabelt inklusive Stecker, Steckdose, Kennzeichenschild, Dreieckrückstrahler und Leuchtmittel
Technische Daten:
- 2 x Blink-Brems-Schlussleuchte mit einseitiger integrierter Kennzeichenbeleuchtung,
- mit E-Zulassung (E20)
- Anschlusskabel ca. 7,5 m
- Verbindungskabel ca. 2,2 m
- 7-poliger Stecker
- 7- polige Steckdose
- Kennzeichenschild
- 2 Pendelhalter mit Dreieckrückstrahlern
- Kennzeichenbeleuchtung leuchtet nach unten
- Schlagschutz an beiden Rückleuchten
Abmessungen der Schlussleuchte 99 x 93 x 48mm (B/H/T)
Der Lochabstand für die Befestigung beträgt 40mm.
Achtung:
Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen sind nur für Leichtkrafträder sowie für Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
von nicht mehr als 40 km/h und Anhänger mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,
wenn diese mit einem Geschwindigkeitsschild für die betreffende Geschwindigkeit gekennzeichnet sind, zuzuteilen.
Gemäß StVZO § 53 müssen Anhänger mit 2 dreieckigen roten Rückstrahlern ausgerüstet sein.
Gemäß StVZO § 53d müssen Anhänger mit einer Nebelschlussleuchte ausgerüstet sein.